Dienstag, 30. September 2008

§1, 2 Kölsches Grundgesetz

Tach auch! Zur Zeit ist arbeitstechnisch ein bisschen viel los, insofern komme ich nicht so richtig zum Nachdenken und Aufschreiben. Das bietet euch etwas Raum, §1 und 2 des Kölschen Grundgesetzes zu verinnerlichen:
§1 Et es wie et es.
[Mach Dir nichts vor. Sieh den Tatsachen ins Auge.]

§2 Et kütt wie et kütt.
[Akzeptiere Veränderungen und lerne damit umzugehen.]

Ich bitte um ausführliche Diskussion und RER-Analyse (Insider). Als Belohnung winkt ein Kinder Riegel. Demnächst folgen Paragraphen 3 und ff.

Ansonsten konnte ich immerhin ein paar Wohnungsfotos hochladen (Wohnzimmer vorher, Wohnzimmer nachher, Garten):


Wer mehr will, einfach melden.
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5 Kommentare:

  1. Da hast Du Dir aber ein schönes Wohnzimmer eingerichtet - höchste Zeit das wir mal nach Köln kommen und den kölchejong besuchen!

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  2. "arbeitstechnisch ein bisschen viel los"...

    zum Bloggen reicht die Zeit aber noch ;)

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  3. ...sieht aber gut aus, das Wohnzimmer!

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  4. Seid herzlich eingeladen - ein Kölsch aufm Weihnachtsmarkt Anfang Dezember? :-)

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  5. Also, die RER-Analyse faellt aus. Puh, da laeuft mir ja nachtraeglich noch direkt ein Schauer den Ruecken runter, Herr Ming!

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